Faire Vergütung künstlerischer Leistungen!
wir benötigen Ihre Unterstützung bei der Sicherung einer fairen Vergütung künstlerischer Praxis!
Bitte gehen Sie auf Ihre Abgeordneten im Landtag und Ihre Gemeinderäte zu und überbringt die Forderungen der Initiative Ausstellungsvergütung.
Hierzu haben wir hier einen Aktionsbrief zum Download vorbereitet.
https://www.initiativeausstellungsverguetung.de/wp-content/uploads/2021/09/I-AV-Brief-Aktion-BTW21-V-04-2.pdf
Unsere Forderung:
• Verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und Kommunen
• Explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz
• Finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlich geführten bzw. geförderten Kunstorten und der entsprechenden Anpassung der Budgets
Die Ausstellungsvergütung ist eine zeitgemäße, notwendige und grundlegende Antwort auf die prekäre wirtschaftliche Lage von Bildenden Künstler:innen. Sie sollte eine wesentliche Erwerbsquelle für Bildende Künstler:innen sein.
Es ist es an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen!
Mit solidarischen Grüßen,
Eure
Initiative Ausstellungsvergütung
http://www.initiativeausstellungsverguetung.de/
Forderung nach landesweiter und verbindlicher Einführung von Ausstellungsvergütungen für Bildende KünstlerInnen
Die Corona Pandemie macht trotz aller staatlichen Unterstützungen eines besonders deutlich: die Bildende Kunst, insbesondere die Bildenden KünstlerInnen, haben es besonders schwer. Warum ist das so?
Seit langem herrscht ein strukturelles Problem. Bildende KünstlerInnen erhalten keine Vergütung für ihre Ausstellungstätigkeit. Wahrgenommen werden die Institutionen mit großen Ausstellungen, die Museen und Kunstvereine oder der Kunstmarkt mit seinen unvorstellbaren Summen, die auf Versteigerungen erzielt werden. Die Akteure der Bildenden Kunst sind dabei nicht im Fokus der Gesellschaft
Bildende KünstlerInnen sind überdurchschnittlich hoch qualifizierte freiberufliche und selbstständige oder teil-selbstständige UnternehmerInnen. An ein fünfjähriges Studium schließt optional ein Graduiertenstudium bzw. eine Promotion an.
Bildende KünstlerInnen sind nicht mehr nur die sensiblen, ihrer Eingebung im Atelier hingegeben KünstlerInnen, sie stellen ihre Kunst in einen gesellschaftlichen Kontext und nehmen vielfältige gesellschaftliche Aufgaben wahr:
Dazu gehören:
• Verwaltung und Organisation von Künstlerhäusern
• Organisation und Durchführung von Ausstellungen
• Beteiligungen an Ausstellungen und Aktionen
• Rolle als AnsprechpartnerInnen für Bund, Land und Kommunen
Dass künstlerische Leistungen aus dem Bereich der Bildenden Kunst unentgeltlich erbracht werden müssen, führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Es kommt so zu einer systematischen Benachteiligung der gesamten Sparte.
Ausstellungen kommen erst durch KünstlerInnen zustande, deren Werke für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung gestellt werden. Sie sind öffentliche Veranstaltungen zur Bildung, Inspiration und Entspannung unserer Gesellschaft. Sie sind nicht primär Verkaufsveranstaltungen, sondern Angebote an die Öffentlichkeit, mithilfe der Sinne einen anderen Blick auf die Gegenwart zu werfen.
Diese Leistung der KünstlerInnen wird dabei nicht honoriert. Ebensowenig wie der teilweise enorme Aufwand, der für die Produktion von Kunstwerken betrieben werden muß (Ateliers und hochspezialisierte Werkstätten, Materialien, Aufträge an Dritte und Dienstleister, handwerkliche und intellektuelle Arbeit, Versicherungen, Akquise, Verwaltung … finden als Voraussetzungen für die eigentlichen kreativen Leistungen kaum Erwähnung).
Gemeinhin wird darauf verwiesen, dass zukünftig der Wert der Werke steige. Oder es werden Sachleistungen wie Katalogdrucke als Ersatz angeboten.
Davon lässt sich natürlich nicht leben. Und das wissen die KollegInnen der anderen Sparten. Deshalb erhalten SchriftstellerInnen für ihre Lesungen ein Honorar, ebenso die MusikerInnen für ihr Konzerte.
KuratorInnen, Aufsichten, GrafikerInnen und Reinigungskräfte in den Ausstellungshäusern verdienen ihren Lebensunterhalt ebenso wie Kassierer und angestellte KunsthistorikerInnen und Archivare. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum diejenigen, die für all die Ausstellungangebote sorgen, die Bildenden KünstlerInnen, bei der Vergütung übergangen werden.
Die Bildenden KünstlerInnen erhalten für die Ausstellung, die erst durch die Bereitstellung ihrer Werke zustande kommen, kein Honorar. Mitunter sind nicht einmal die Produktionskosten gedeckt. Kleine Ausstellungshäuser sind nicht einmal in der Lage Kosten für Transporte oder Unterkunft zu übernehmen.
Die Werke sind auf die Dauer der Ausstellung an den Ort gebunden und sind für weitere Zwecke nicht verfügbar.
Das kann so nicht mehr sein!
Deshalb fordern wir:
Bildende KünstlerInnen müssen Ausstellungsvergütungen erhalten. Ausstellungsvergütungen sind Zahlungen für künstlerischere Leistungen, seien es Kunstwerke oder Aktionen im Rahmen einer Ausstellung oder Veranstaltung. Die Leitlinie des Bundesverbandes BBK dient hier als Orientierungshilfe.
In den Haushalten der Künstlerhäuser und Ausstellungsräume müssen die anfallenden Ausgaben realistisch eingestellt werden, damit Bildende KünstlerInnen nicht weiterhin ausgebeutet werden. Die Häuser müssen entsprechend finanziell ausgestattet werden. Für Off Spaces sollte wie nach dem Beispiel Hamburgs ein Fonds eingerichtet werden, aus dem Vergütungen beantragt werden können.
Bei der Vergabe der Fördermittel für Ausstellungen muss von seitens des Landes verbindlich vorgegeben werden, dass in den Finanzierungsplänen angemessene Ausstellungsvergütungen einzustellen sind, ebenso wie Honorare für Organisation und Durchführung von Projekten seitens der KünstlerInnen.
KünstlerInnen ernähren sich nicht durch Manna aus dem Kunsthimmel, sondern sie sind wie alle Bürger und Kulturschaffenden auch, auf die Vergütung ihrer Dienstleistung und Arbeitskraft angewiesen.
Corona hat uns deutlich gemacht, wie der Alltag ohne Kunstaktivitäten aussieht.
Es ist kaum mehr erträglich!
Baden-Württemberg ist ein Kulturland. Es sollte sich weiterhin damit profilieren und die Bildenden KünstlerInnen angemessen daran teilhaben lassen.
Die beste Werbung um qualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu holen ist eine lebendige, interessante und diverse Kunstszene.
Andere Bundesländer und Kommunen beschäftigen sich schon seit einiger Zeit mit dem Künstlerhonorar oder der Ausstellungsvergütung.
Sachsen- Anhalt steht der Ausstellungsvergütung für professionelle KünstlerInnen sehr positiv gegenüber
Halle Saale hat der Fachbereich Kultur der Ausstellungsvergütung bereits im Mai 2020 zugestimmt.
Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt die Einführung einer Ausstellungsvergütung für professionelle KünstlerInnen.
Hamburg hat die Ausstellungsvergütung eingeführt.
Das Künstlerhaus Ulm hat in seinem Haushalt die Ausstellungsvergütung, schon seit vielen Jahren, eingestellt, die von der Stadt Ulm gewährt wird.
Rheinland-Pfalz hat eine verbindliche Ausstellungsvergütung in ihren Förderrichtlinien bereits verankert.
Berlin zahlt als erstes Land seit 2016 Ausstellungsvergütungen,
Brandenburg seit 2017.
Der Vorstand
BBK Landesverband Bildender Künstler und Künstlerinnen Baden-Württemberg
Vorstand: 1. Vorsitzende Ursula Thiele-Zoll, 2. Vorsitzender OMI Riesterer, Giesela Hachmann-Ruch, Dietmar Thiele, Werner Schaub, Michael Ott, Sonja Scherer, Reiner Schlecker, Lisa Bergmann,